Steuererstattung

Diese Kostensparpotentiale bietet die elektronische Rechnung

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz von 2011 wurden Rechnungen in Papierform und Rechnungen in elektronischer Form gleichgestellt. An welchen Stellen Kostensparpotentiale mit der elektronischen Rechnung bei Ein- und Ausgangsrechnungen ausgeschöpft werden können und was Sie dabei beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Jeder fünfte Steuerbescheid ist fehlerhaft!

Nach Statistik des Bundes der Steuerzahler ist mindestens jeder fünfte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft.

Demgegenüber sind statistisch gesehen 80 % der Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide für den Steuerpflichtigen erfolgreich*. Häufig werden jedoch die Fehler vom Steuerpflichtigen selbst begangen, indem z.B. Aufwendungen vergessen werden oder im falschen Feld eingetragen werden.

*Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF) „Statistiken zur Einspruchsbearbeitung

Artikelquelle: www.steuermachen.de