Mit dem Steuervereinfachungsgesetz von 2011 wurden Rechnungen in Papierform und Rechnungen in elektronischer Form gleichgestellt. An welchen Stellen Kostensparpotentiale mit der elektronischen Rechnung bei Ein- und Ausgangsrechnungen ausgeschöpft werden können und was Sie dabei beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.