Jeder fünfte Steuerbescheid ist fehlerhaft!

Nach Statistik des Bundes der Steuerzahler ist mindestens jeder fünfte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft.

Demgegenüber sind statistisch gesehen 80 % der Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide für den Steuerpflichtigen erfolgreich*. Häufig werden jedoch die Fehler vom Steuerpflichtigen selbst begangen, indem z.B. Aufwendungen vergessen werden oder im falschen Feld eingetragen werden.

*Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF) „Statistiken zur Einspruchsbearbeitung

Artikelquelle: www.steuermachen.de

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